Was ist bei der Einführung einer Personalzeiterfassung zu beachten?

In Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat ist  vor der Einführung einer Zeiterfassung dessen Zustimmung einzuholen.
Betriebs- und Personalrat haben auch nach der Einführung einer Zeiterfassung die Aufgaben die Interessen der Mitarbeiter zu schützen. Es besteht der Anspruch für die Arbeitnehmervertretung Einblick in die Dokumenation zu erhalten.