Was ist bei der Einführung einer Personalzeiterfassung zu beachten?
In Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat ist vor der Einführung einer Zeiterfassung dessen Zustimmung einzuholen.
Betriebs- und Personalrat haben auch nach der Einführung einer Zeiterfassung die Aufgaben die Interessen der Mitarbeiter zu schützen. Es besteht der Anspruch für die Arbeitnehmervertretung Einblick in die Dokumenation zu erhalten.
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